
AÜK-Stützpunkt des Bundesinnungsverbands
Alle anerkannten Kfz-Betriebe, die in das AÜK-System eingebunden sind und somit ein AÜK-Stützpunkt des Bundesinnungsverbands sind, sollten dies nach außen mit einem AÜK-Zusatzzeichen signalisieren. Dazu kann ein entsprechendes Schild bzw. ein Aufkleber sichtbar am Betrieb angebracht werden.
Werbung mit dem AÜK-Zeichen
Bestandteil des AÜK-Zeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem AÜK-Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien.