
Aktualisierungen sind im Dokument gelb markiert. Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular direkt per E-Mail an auek(at)kfzgewerbe(.)de oder an Ihre Innung.
Betriebe, die schon eine "vertragliche Einbindung" unterschrieben haben, sind bereits erfasst und brauchen diesen Schritt nicht wiederholen.
Was passiert dann? AÜK-Checkliste
- Beitrittsformular herunterladen und ausfüllen
- AÜK-Beitrittserklärung an die Innung oder an auek(at)kfzgewerbe(.)de senden
- ggf. Termin mit der lokalen Innung bzw. dem Innungsbeauftragten vereinbaren
- Erstunterweisung des Inspektors zum QM-System mit der Innung abstimmen
- Gültige Qualifikationen wie Meisterbrief, AU-/AUK-, SP und GAP-Schulung an die Innung senden (sofern nicht schon vorhanden)
- Gültige Stückprüfungen, Kalibrierscheine und Eichscheine für Prüfmittel in der Datenbank hinterlegen oder an die Innung senden
So wenig Aufwand wie möglich
Bei der Entwicklung von AÜK wurde vor allem darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Betriebe zu minimieren. Anerkannte AU- und SP-Werkstätten können sich schon jetzt anmelden. Die anerkannte Werkstatt braucht zunächst nur ihre vertragliche Einbindung in das QM-System erklären.
Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QM-Systems zu befolgen. Das Formular und Informationen zu den Voraussetzungen erhalten die beigetretenen Kfz-Werkstätten von ihrer Kfz-Innung.