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Die Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe umfasst nicht nur für den Pkw-Bereich.
Auch Nutzfahrzeug-Betriebe können und sollen sich als anerkannte SP-Betriebe AÜK ebenfalls anschließen.
Die vertragliche Einbindung funktioniert über den gleichen Prozess wie bei den Kfz-Werkstätten.